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VG Karlsruhe, 09.08.2001 - 4 K 1029/01 |
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Volltextveröffentlichung
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Punkte - Entzug der Fahrerlaubnis bei mehr als 18 Punkten nach § 4 StVG
Wird zitiert von ...
- VG Karlsruhe, 09.08.2001 - 4 K 1884/01 Der vom Antragsgegner beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung des Landratsamts Karlsruhe vom 20.04.2001 blieb ohne Erfolg; er wurde mit Beschluss der Einzelrichterin vom 09.08.2001 - 4 K 1029/01 - abgelehnt.
Insbesondere erscheint die Festsetzung eines Zwangsgeldes nach dem Verhalten des Antragsgegners, wie es sich für das Gericht nach der im Verfahren 4 K 1029/01 vorgelegten Führerscheinakte darstellt, wenig erfolgversprechend und damit untunlich; es kommt daher allein die Anwendung unmittelbaren Zwangs in Betracht (§§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 3, 26 Abs. 2 LVwVG).